Gefahrgutschilder / Gefahrgutkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Gefahrgut bzw. eines Gefahrguttransports dient dem schnellen Erkennen der notwendigen Maßnahmen im Falle eines Unfalls und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kennzeichnen Sie deshalb stets Ihre Gefahrgüter, Transportbehälter und Transportfahrzeuge gemäß des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und dem jeweiligen Verkehrsweg entsprechende:
- Straße: GGVSEB, ADR
- Eisenbahn: GGVSEB, RID
- Binnenschifffahrt: GGVSEB, ADN
- Seeschifffahrt: GGVSee, IMDG
- Luftverkehr: IATA-DGR

Bilder

Kontakt

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